Bundesregierung verschärft die Mietpreisbremse
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Der Bundestag hat heute eine Initiative der Bundesregierung zur Verschärfung der Mietpreisbremse zugestimmt. In der Debatte wurde der Gesetzentwurf der Regierung „zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (19/15824) debattiert. Im Anschluss wurde debattiert über ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Robuste Mietpreisbremse einführen“ (19/15122), dieser Antrag wurde abgelehnt und nur von den Linken unterstützt, sowie der Antrag der Fraktion Die Linke wurde ebenfalls abgelehnt von der Mehrheit des Plenums „Bezahlbares Wohnen garantieren – Mieten deckeln, sozialen Wohnungsbau retten“ (19/13502).
Eine Beschlussempfehlung hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Abstimmung über den Regierungsentwurf der Grünen (19/17156) und der Linken (19/17138) vorgelegt.
Die Mietpreisbremse will die Bundesregierung schärfen, mit dem Gesetzentwurf. Hierdurch soll es den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet, das einen angespannten Wohnungsmarkt hat, erneut durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Dauer für die Rechtsverordnung soll wie derzeit, höchstens fünf Jahre seien.
Der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete, bei Überschreitung der zulässigen Miete bei Mietbeginn soll erweitert werden. Hier durch soll besser das Potential der Mietpreisbremse genutzt werden und zu einem ausgewogenen Interessenausgleich führen zwischen den Mietern und Vermietern.
Der Mietanstieg habe sich moderat verlangsamt, so schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn „dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen.“, habe sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt.
Die Maßgebliche Ausgangslage für die Einführung der Regelungen der Mietpreisbremse besteht im Wesentlichen weiter. Aus diesem Grunde sei ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse nicht sinnvoll.
Eine robuste Mietpreisbremse fordern die Grünen, die Mieter sollen vor Überlastungen durch steigende Mieten geschützt werden, so im Antrag der Grünen (19/15122). Danach soll die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit Wohnraummangel die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent der über ortsüblichen Vergleichsmiete gesenkt werden.
Zudem soll es Ausnahmen geben für Wohnungen, deren Miete bereits höher als fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und es sollen „umfassende modernisierte“ Wohnungen abgeschafft werden. In das Mietrecht soll die Mietpreisbremse dauerhaft integriert werden und mögliche Geltungen vor Ort auf mindestens zehn Jahre ausgeweitet werden. Es soll das Wirtschaftsstrafgesetz praxistauglich ausgestaltet werden, durch das Tatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ eine Mangellage verzichtet und geregelt werden. Die Grünen schreiben, „dass Mietentgelte schon dann unangemessen hoch sind, wenn sie die ortsübliche Miete um mehr als 15 Prozent übersteigen, sofern in der Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde vergleichbarer Wohnraum knapp ist.“
Schärfere Mietregeln fordern die Linken
Für eine erhebliche Verschärfung der Mietregeln sind die Linken. Die Maßnahmen, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, würden das Ausmaß der Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht gerecht, so die Linken in ihrem Antrag. Die zulässige Höchstmiete bei Neu- und Wiedervermietung solle bundesweit auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. die niedrige Vormiete abgesenkt werden. So sollten nach der Maßgabe die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gesenkt werden, dass nur im Bild des Inflationsausgleich Mieterhöhungen, höchstens um zwei Prozent im Jahr, erfolgen dürfen. Auch sollen Bundesländer ermutigt werden, bei angespannten Wohnungsmärkten Mietendeckel einzuführen. So müsse eine Neureglung des Mietspiegels beinhalten, dass Entgelte für Mietwohnungen in einer Kommune in deren Berechnungen einbezogen und qualifizierte Mietspiegel als rechtverbindliches Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgestaltet werden.
Die SPD teilt heute mit zur Mietpreisbremse:
Mit der heutigen Verabschiedung einer weiteren Mietrechtsnovelle tragen wir der Mietenrealität in unseren Land Rechnung. Ohne den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion wäre die Mietpreisbremse zum Jahresende ausgelaufen. Wir verlängern diese jetzt bis 31. Dezember 2025 und sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt beziehungsweise gerade in Großstädten wieder bezahlbar wird. Wohnen ist für die SPD ein Grundrecht. Deswegen setzen wir uns vehement für Verbesserungen ein. Wir sind die Partei für die Mieterinnen und Mietern.
„Die Mietpreisbremse wird gebraucht, weil sie ein wirksames Instrument gegen überhöhte Mieten ist. Zahlreiche Studien sowie alle bisherigen Rechtsverfahren belegen das eindrucksvoll. Wir stärken die Rechte der Mieterinnen darüber hinaus an einer ganz entscheidenden Stelle. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückfordern. Dies stärkt noch einmal mehr die Regelungen zur Mietpreisbremse und wird dazu führen, dass Menschen wegen ihrer Miete nicht mehr in finanzielle Schieflagen geraten.
Aber uns geht das alles nicht schnell genug. CDU und CSU stehen zu oft auf der Bremse in Mietrechtsfragen. Wir bleiben hartnäckig und wollen in dieser Legislatur weitere Mieterrechte stärken. Wir wollen den Mietspiegel gerechter gestalten und Mietenwucher noch härter sanktionieren.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung