Die Grundrente kommt!
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente ist eine wichtige sozialpolitische Reform. Sie wird planmäßig zum 1. Januar 2021 eingeführt.
In der Vergangenheit, hatte die Grundrente immer wieder für Kritik gesorgt, denn die Grundrente ist keine Rente die jeder erhalten wird, sondern gewisse Beitragsjahre (33) voraussetzt. Viele Menschen, gerade jene die in ihrem Arbeitsleben aufgrund eines Lebensereignisses erwerbsgemindert wurden, werden die Beitragszeit nicht erreichen, sind somit weiterhin von Armut bedroht.
FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg:
"Die Grundrente, die diese Woche wieder im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, bleibt eine Willkürrente. Sie ist schon im Ansatz falsch. Daran ändern auch kleine Maßnahmen, kleine Veränderungen im Koalitionspoker nichts. Denn sie ist ungerecht, unpraktikabel und auch potenziell verfassungswidrig. Sie ist unpraktikabel schon aus Gründen des Datenaustauschs, des Datenschutzes und der Prüfungen, die dort notwendig sind. Selbst die Deutsche Rentenversicherung sagt, dass sie das überhaupt nicht gewährleisten kann, so wie die GroKo das vorsieht. Und sie ist auch potenziell verfassungswidrig, weil sie zum Beispiel bei der Behandlung von Ehepaaren Ungerechtigkeiten im Vergleich zu Unverheirateten schafft, ob etwa Einkommen des Partners angerechnet wird oder nicht. Wir stehen weiter für unser Konzept der Basisrente, das im Gegensatz zu dieser Willkürrente der GroKo zwei wichtige Ziele vereint: Dass wir den Menschen, die wirklich Not leiden, die wirklich von Altersarmut betroffen sind, zielgenau helfen. Das ist dann allerdings unabhängig von Beitragsjahren. Wer wirklich zu wenig hat, um im Alter ein würdiges Leben führen zu können, da brauchen wir durch die Grundsicherung wirksame Hilfe. Und zum anderen schlagen wir vor, dass Menschen, die viele Jahre gearbeitet und eingezahlt haben, aber ein geringes Einkommen hatten und deshalb auch sehr geringe Rentenansprüche, dass sich auch für diese ihre Eigenvorsorge lohnen muss. Deshalb sagen wir, dass – egal ob aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge oder erworbenen Ansprüchen aus der Rentenversicherung – 20 Prozent der erworbenen Ansprüche bei der Grundsicherung immer anrechnungsfrei bleiben sollen. […] Damit wir da Leistungsgerechtigkeit auch gewährleisten, brauchen wir genau diese Anrechnungsfreiheit von 20 Prozent, egal aus welcher Vorsorge, die jemand gemacht hat. Das ist unser Vorschlag, Altersarmut gezielt und würdewahrend lindern einerseits und andererseits Lebensleistung auch bei niedrigen Einkommen angemessen honorieren. Dafür zu sorgen, dass für jeden und jede in unserem Land es sich lohnt, auch vorgesorgt zu haben, etwas gespart zu haben, auch bei niedrigem Einkommen."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Grundrente kommt. Das hat die Bundesregierung heute beschlossen. Es war eine gemeinsame Kraftanstrengung, aber ich bin froh, dass diese wichtige sozialpolitische Reform endlich gelungen ist. Das ist ein richtiger und wichtiger sozialpolitischer Schritt und ein notwendiger Beitrag im Kampf gegen Altersarmut. Mit der Grundrente sorgen wir dafür, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird im Alter künftig besser dastehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Grundrente kommt 1,3 Millionen Menschen zugute, viele davon sind Frauen. Arbeit muss sich lohnen - auch in der Rente.“
Peter Weiß, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Nachdem ähnliche Vorhaben in den vorangegangenen Wahlperioden gescheitert waren, zeigt die Koalition durch den Gesetzentwurf zur Grundrente, dass sie zu ihren Vereinbarungen steht und die gesetzliche Rente stärkt. Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll durch die Grundrente besser dastehen, als Menschen, die dies nicht getan haben. Damit macht die Koalition deutlich, dass es sich lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen. Durch die Grundrente werden Menschen in Ost und West unterstützt, die im Niedriglohnbereich tätig waren und trotz großer Anstrengungen sonst im Alter von Altersarmut bedroht wären. Die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten werden Frauen sein, denn insbesondere in der Vergangenheit waren die durchschnittlichen Löhne von Frauen oft geringer als die von Männern. Außerdem tragen Frauen auch heute noch die Hauptlast bei Kindererziehung und Pflege. Auch Menschen im Osten Deutschlands, die in den Jahren nach der Wende von den gewaltigen Umwälzungen betroffen waren und für geringe Löhne arbeiten mussten, werden von der Grundrente profitieren. Durch die Einkommensprüfung stellen wir sicher, dass nur Menschen Grundrente erhalten, die sie auch benötigen. Hier hat die Union ein wichtiges Anliegen durchgesetzt. Wer trotz der Grundrente noch auf Hilfe durch die Grundsicherung angewiesen ist, profitiert künftig von einem Freibetrag in der Grundsicherung, wenn mindestens 33 Jahre in einem der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme zurückgelegt wurden. Dabei werden die Zeiten in den unterschiedlichen Systemen zusammengerechnet. Außerdem erhalten Menschen, die mindestens 33 Jahre in einem der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme versichert waren, einen Freibetrag beim Wohngeld. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt nun. Ziel der Union ist es, dass die Grundrente nicht nur die Menschen erreicht, sondern solide finanziert ist. Der Verwaltungsaufwand muss sowohl für Berechtigte als auch die Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden. Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren nochmals intensiv beraten und auch die Meinung der Experten hören. Dass die Grundrente nun auf den Weg gebracht wird, ist eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land.“
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD: „Ein nachträglicher Ausgleich für langjährige Geringverdiener im Alter ist gerechtfertigt. Für uns ist klar: Friseurinnen, Servicekräfte, Kabinenpersonal bei Billigfliegern oder Paketboten arbeiten genauso hart wie andere. Deshalb haben sie auch den Anspruch auf eine vernünftige Rente erworben. Und deshalb ist die Grundrente ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Das ist für die ganze Gesellschaft von hohem Wert. Entsprechend ist es auch richtig, dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert wird. Dank der SPD-Bundestagsfraktion werden bis zu 1,3 Millionen Menschen die Grundrente erhalten – davon rund 70 Prozent Frauen. Mit dem Gesetzesentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, werden harte Abbruchkanten vermieden: Statt wie ursprünglich geplant nach 35 Beitragsjahren soll es schon nach 33 Beitragsjahren einen Grundrentenzuschlag geben. Dafür muss niemand zum Sozialamt gehen, denn die Grundrente wird ganz automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt. Begleitet wird die Grundrente durch Freibeträge im Wohngeld und bei der Grundsicherung. So ist gewährleistet, dass das Alterseinkommen auch zum Leben reicht – vor allem dort, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind.“
Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: "Aus dem wichtigsten sozialpolitischen Projekt der Großen Koalition ist ein bürokratisches und stumpfes Schwert im Kampf gegen Armutsrenten geworden, das nicht mal seinen Namen verdient. Die Verantwortung für die Kürzungen und die einjährige Hängepartie trägt allein die Union. Von dem Ziel, Menschen, die jahrzehntelang zu miesen Löhnen geschuftet haben, wenigstens im Alter vor einem Gang zum Sozialamt zu schützen, ist kaum mehr etwas übrig geblieben. Statt einer sogenannten ‚Grundrente‘ haben wir jetzt eine ‚Grundsicherung plus‘ auf dem Tisch liegen. Von diesem Rentenzuschlag werden zukünftig nicht - wie im Mai 2019 angekündigt - drei Millionen Menschen profitieren, sondern nur noch 1,3 Millionen. Obwohl fast 20 Prozent aller Rentnerhaushalte als arm gelten, werden nur fünf Prozent von der sogenannten 'Grundrente' profitieren. Alle Berechtigten mit mehr als 33 Jahren im Niedriglohnsektor werden sich einer jährlichen Einkommens- und Vermögensprüfung durch das Finanzamt unterziehen müssen. Jeder noch so geringe Zuschlag wird dann nochmal um 12,5 Prozent gekürzt werden. Von einem Zuschlag von 300 Euro brutto bleiben nur 233 Euro netto übrig. Deshalb gilt: Diese Einkommens- und Vermögensprüfung und die Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent müssen gestrichen werden, sonst wird DIE LINKE diesem Gesetz im Bundestag nicht zustimmen. Wer Altersarmut trotz langjähriger Beschäftigung bekämpfen will, muss jetzt sofort den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro, das Rentenniveau wieder auf lebensstandardsichernde 53 Prozent anheben und für eine echte Solidarische Mindestrente eintreten, die sicherstellt, dass niemand im Alter von weniger als aktuell 1050 Euro netto im Monat leben muss. Erst dann wäre auch eine Einkommens- und Vermögensprüfung gerechtfertigt. Eine armutsfeste Rente muss jetzt der Maßstab von Gewerkschaften und Sozialverbänden an die Rentenkommission werden."
Was die Grundrente ist, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dar:
Das Gesetz sieht die Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Zudem werden Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung eingeführt.
Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen „Zuschlag“ bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Sie ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.
Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.
Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Ziel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung