DBfK: Pflegekompetenzgesetz als wichtiger Meilenstein - aber Nachbesserungen nötig
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Meilenstein für die Aufwertung der professionellen Pflege und für die Sicherung der Gesundheitsversorgung. In seiner Stellungnahme zum lang erwarteten Referentenentwurf bekräftigte der DBfK seine positive Haltung zur Stärkung der Pflegekompetenz, forderte aber auch Nachbesserungen, um das volle Potenzial der Profession Pflege auszuschöpfen.
„Wir haben auf dieses Gesetz lange gewartet – entsprechend waren unsere Erwartungen hoch! Das Pflegekompetenzgesetz ist eines der zentralen Gesetze für die Pflegeberufe in dieser Legislatur“, kommentiert DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf, zu dem am heutigen Mittwoch die Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfindet. „Mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen wird der Pflegeberuf attraktiver. Es ist einer der wesentlichsten Hebel, um die zunehmenden Versorgungsbedarfe in der Pflege zukünftig auch nur annähernd zu decken. Angesichts unserer demografischen Situation ist es bereits fünf nach zwölf und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren.“
In seiner Stellungnahme äußert der DBfK allerdings auch Verbesserungsbedarf. So beispielsweise im Bereich der Pflege- und Hilfsmittel: Die erweiterten Befugnisse für Pflegefachpersonen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bloße Berechtigung zur Empfehlung reiche nicht, Pflegefachpersonen sollten eigenständig Pflege- und Hilfsmittel verordnen. Das stärke die Eigenverantwortung, beschleunige die Prozesse und reduziere Bürokratie. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung des Pflegeprozesses als pflegerische Vorbehaltsaufgabe werden begrüßt und sind wichtige Schritte für die Profession, jedoch stünden einige Maßnahmen im Gesetzentwurf im Widerspruch dazu. „Die pflegerische Vorbehaltsaufgabe muss konsequent und unmissverständlich für das Versorgungsgeschehen genutzt werden, ohne Kompromisse“, fordert Lux.
Positive Resonanz findet auch die geplante Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeversorgung: Es sei richtig die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe zu stärken und aufzuwerten.
In seiner Stellungnahme drängt der DBfK darauf, dass das angekündigte Gesetz für Advanced Practice Nurses (APN-Gesetz) als Ergänzung zum Pflegekompetenzgesetz schnell auf den Weg gebracht werden müsse. „Gelingt es nicht, in dieser Legislatur auch das APN-Profil einzuführen, so fällt die Bilanz insgesamt eher zu Ungunsten der Kompetenzstärkung des Pflegeberufs aus“, konstatiert Lux. „Denn viele Regelungen im Pflegekompetenzgesetz betreffen den Einsatz von Hilfspersonen und Ehrenamtlichen, ohne eine fachliche Anbindung an professionelle Pflegefachpersonen vorzusehen. Kommt das APN-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr, besteht das Risiko einer weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Es ist zudem ein Affront gegen die bereits tätigen APN, die auf das Gesetz setzen und ihre Rollen gestärkt sehen wollen.“
In den Regulierungen zu neuen Wohnformen sieht der DBfK eine Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige und professionelle Pflegepersonen besser zu verbinden. „Pflegende Angehörige werden entlastet und pflegefachlich begleitet. Das ist dringend notwendig, damit die Angehörigen unterstützt und sich der Pflegesituation möglichst lange gewachsen fühlen“, so Lux. „Auch die Regelungen zu regionaler Vernetzung bieten eindeutige Chancen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.“ Aber auch diese neuen Pflegemodelle und -strukturen erfordern dem DBfK zufolge zwingend pflegeprofessionelles Knowhow. Der DBfK fordert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung des Berufsbilds der Community Health Nurse. Community Health Nurses sind auf Masterniveau ausgebildet und unterstützen Kommunen im Aufbau und der Pflege von Netzwerken und die Regionen bei der Erstellung von Pflegestrukturplänen. Sie können systematisch und zielgenau zur Prävention von Pflegebedürftigkeit vor Ort und in den Regionen beitragen. Denn es reicht nicht, so ein weiterer Punkt zur Nachbesserung aus Sicht des DBfK, erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit Maßnahmen der Prävention zu ergreifen. Im Bereich der Digitalisierung fordert der Verband gezielte Förderprogramme für Innovationen und den Ausbau digitaler Pflegeanwendungen.
„Ich appelliere an den Mut und Weitblick der Politiker:innen, das Pflegekompetenzgesetz nachzubessern und zügig zu verabschieden. Wenn in dieser Legislaturperiode zusätzlich das APN-Gesetz folgt, können wir die Profession Pflege um einen entscheidenden Schritt voranbringen“, so Lux.