Bundesrat will Nachbesserungen bei beruflicher Weiterbildung
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Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die berufliche Weiterbildung in Deutschland zu fördern. Allerdings kritisiert er, dass die geplanten Maßnahmen hinter den im Koalitionsvertrag festgelegten Zusagen zurückbleiben. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesrates zum fünften Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (20/12777, kurz AFBG) hervor, die als Unterrichtung (20/13169) vorliegt.
Darin fordern die Länder, zu prüfen, wie Arbeitnehmer besser gefördert werden können, die aus persönlichen Gründen eine Teilzeitausbildung machen und keine andere Unterstützung für ihren Lebensunterhalt bekommen. Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass entweder eine Lohnanrechnung im Unterhaltsbeitrag ohne finanzielle Nachteile erfolgt oder dass sie bei Teilzeitmaßnahmen im Vergleich zu Vollzeitmaßnahmen bessergestellt werden; etwa durch einen höheren Zuschuss zum Maßnahmebeitrag. Wenn diese beiden Optionen nicht möglich sind, sollte auch über eine Pauschalzahlung nachgedacht werden, fordert der Bundesrat.
Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass die Haushalte der Länder bereits stark belastet sind. Daher schlägt er vor, dass der Bund die vollständige Finanzierung des Aufstiegs-BAföG übernimmt, das zur Finanzierung von Fortbildungen dient.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die Änderungsvorschläge des Bundesrates ab. Weitere finanzielle Förderungen für Teilnehmende von Fortbildungen seien aufgrund der „haushälterischen Rahmenbedingungen“ derzeit nicht möglich. Zudem sei die Förderung durch das Gesetz zur fünften Änderung des AFBG bereits erheblich verbessert worden.
Auch die vollständige Übernahme der Finanzierung des AFBG lehnt der Bund ab. Die derzeitige Aufteilung, dass der Bund 78 Prozent übernehme und die Länder 22 Prozent finanzieren, sei „sachgerecht“ und bilde die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern „für die Gewinnung und Qualifizierung zukünftiger Fach- und Führungskräfte aus der beruflichen Bildung systemgerecht ab“.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag