Was ändert sich zum 1. November: Selbstbestimmungsgesetz, Bundesrat, Drohnen, Wirtschafts-Identifikationsnummer
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Ab dem 1 November 2024 ändern sich wieder einige Gesetze.
Wichtige Neuerung beim Selbstbestimmungsgesetz
Ab dem 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eine bedeutende Erleichterung bringt. Künftig ist es möglich, Geschlecht und Vornamen beim Standesamt unkompliziert zu ändern, indem man einfach eine entsprechende Erklärung abgibt.
Das neue Gesetz ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz und verzichtet auf die bisher erforderlichen Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder Gerichtsentscheidungen. Fortan können die Einträge „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ gewählt werden, wodurch eine bessere Angleichung von Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität ermöglicht wird.
Erleichterungen beim Personalausweis
Bis Frühjahr 2025 soll das Beantragen und Abholen von Ausweisen in deutschen Ämtern einfacher werden. Ab November wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis direkt beim Antrag für einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel übergeben, anstatt separat per Post versendet zu werden.
Zusätzlich wird ein neuer Service angeboten: Gegen eine Extragebühr können Perso oder Reisepass direkt nach Hause geschickt werden, wodurch der Weg zur Behörde oder zu einem Ausgabeautomaten entfällt. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Änderungen werden im November geschaffen, während die tatsächliche Umsetzung erst im Frühjahr 2025 erfolgt.
Neue Präsidentin des Bundesrats
Am 1. November 2024 wechselt die Präsidentschaft des Bundesrats. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) übernimmt von Manuela Schwesig (SPD), der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Die Amtszeit des Bundesratspräsidenten beträgt in der Regel ein Jahr und ist nach dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Kanzler das vierthöchste Amt in Deutschland.
Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt
Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige, sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese Maßnahme soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden, insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten, vereinfachen. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern, eine Beantragung ist nicht erforderlich.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist zunächst nicht verpflichtend; wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich keine Sorgen machen. Die Vergabe wird voraussichtlich bis 2026 andauern. Während die Wirtschafts-Identifikationsnummer für nationale Angelegenheiten relevant ist, bleibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU bestehen.
Drohnen zum Tierschutz
Ab dem 20. November 2024 dürfen Drohnen mit Wärmebildkameras dauerhaft eingesetzt werden, um Rehkitze und andere Tiere auf Feldern zu schützen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Tiere zu retten, die im hohen Gras Schutz suchen und häufig von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden.
Zuvor galt eine Ausnahmeregelung für Landwirte, die seit März Drohnen nutzen konnten, um Tiere rechtzeitig zu finden. Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- oder Gewerbegebieten, aber das Bundesverkehrsministerium hat auch Flächen festgelegt, auf denen ein Abstand von nur zehn Metern zulässig ist, sofern die Drohne tief genug fliegt.