Gute und schlechte Nachrichten - Löhne in der Pflege steigen
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Wie der GKV-Spitzenverband heute mitteilte, gibt es regionale Unterschiede in der Lohnentwicklung bei Pflegefachkräften. „Die höheren Durchschnittslöhne in der Altenpflege zeigen, dass sich Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können. Denn der Grund für den Anstieg ist die Anbindung der durchschnittlichen Entlohnung an die Tariflohnentwicklung. Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich höhere Löhne aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Damit Pflegeeinrichtungen höhere Löhne für die Pflegekräfte gegenfinanzieren können, müssen sie oftmals die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen anheben. Die Politik muss hier endlich Wege aufzeigen, um die steigende Belastung der Pflegebedürftigen wirksam zu begrenzen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Nach den von der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband ermittelten regional üblichen Entlohnungsniveaus sind die durchschnittlichen Stundenlöhne deutlich gegenüber dem Vorjahr um 8,8 Prozent auf 22,60 Euro gestiegen. Der Blick in die Bundesländer zeigt, dass je nach Region die Durchschnittslöhne in der Pflege zwischen circa 4 Prozent und circa 10 Prozent ansteigen. Dies bedeutet einen signifikanten Anstieg gegenüber den Vorjahren, in denen im Vergleich durchschnittliche Steigerungen um circa 2 Prozent pro Jahr zu verzeichnen waren.
Die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes, zeigt allerdings nicht alle Probleme die sich für Pflegefachkräfte ergeben, denn ein steigendes Lohnniveau ist zwar für die Fachkräfte zwingend erforderlich um auch die allgemeinen steigenden Lebenskosten zumindest teilweise zu kompensieren, schafft aber auf anderer Ebene Probleme, wenn es um die Refinanzierung der Löhne geht. Die steigenden Lohnkosten werden immer die pflegebedürftigen Personen finanzieren müssen und wenn diese das nicht können, wiederum den Staatshaushalt belasten.
Diese Wechselwirkung, auch aus anderen Bereichen bekannt, bedeuten für alle Gesellschaftsschichte einen Wohlstandsverlust, das steigende Kosten für Produkte und Dienstleistungen, meist nicht proportional zu Lohnentwicklung statt finden, wie am Beispiel der Lebensmittelkosten (wir berichteten: Bundesregierung zu den Preissteigerungen bei Lebensmitteln) erkennbar ist.
Vom GKV-Spitzenverband hieß es weiter: Betrachtet man die Beschäftigtengruppen im Einzelnen deutschlandweit, so betragen für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 19,26 Euro. Das sind knapp 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2023. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten durchschnittlich 21,41 Euro. Das sind circa 9,6 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 25,93 Euro, ein Plus von knapp 9,2 Prozent.
In diesem Jahr hat die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband mehr als 11.000 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Die errechneten Werte zeigen, dass zahlreiche Tarifverträge in der Pflegebranche zwischen 2023 und 2024 Lohnerhöhungen enthalten, die über die Steigerungen der Vorjahre hinausgehen. Dies führt in Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen zu Steigerungen um 10 Prozent. Mit circa 9 Prozent liegen die Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen knapp dahinter. Im Mittelfeld mit circa 6 bis 8 Prozent liegen die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen. In Bremen und Berlin mit circa 4 bzw. 5 Prozent fallen Steigerungen geringer aus. In Bremen werden nach dem Erhebungsstichtag erfolgte Tariferhöhungen erst im nächsten Jahr sichtbar.
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen, so der GKV-Spitzenverband.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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