IPReG: Dokument sorgt für Verwirrung - Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Stellung
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Ein Dokument mit dem Titel "Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie – AIP-Richtlinie", welches im Internet als PDF-Datei kursierte, sorge in den vergangenen Tagen für sehr viel Unsicherheiten. Dieses Dokument, welches angeblich vom Gemeinsamer Bundesausschuss stammen sollte, soll angeblich, "nach Einschätzung von Expert*innen" ein Hinweis darauf geben, dass die außerklinische Intensivpflege abgeschafft werden soll.
Das Dokument soll aus dem April stammen. Verwunderlich, da der Gesetzesentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fertig war. Zudem kann der Gemeinsamer Bundesausschuss eigentlich erst dann aktiv werden, wenn das bereits im Bundestag verabschiedete Gesetz (wir berichteten) vom Bundesrat verabschiedet und seitens des Bundespräsidenten unterzeichnet wird. Das ist aber bisher nicht erfolgt. Zu erwarten ist, dass das Gesetz nach den Parlamentsferien im Bundesrat zur Abstimmung kommen wird. Ob es da jedoch die notwendige Zustimmung finden wird, ist immer noch fragwürdig.
Eine Sprecherin des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) stellte gegenüber EU-Schwerbehinderung dar: "Der G-BA soll nach derzeitigem Stand des Gesetzesentwurfes beauftragt werden, spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) in einer Richtlinie die Verordnung außerklinischer Intensivpflege zu regeln. Der Auftrag an den G-BA umfasst die Ausgestaltung von Inhalt und Umfang der Leistungen sowie u.a. von Anforderungen die Zusammenarbeit der an der medizinischen und pflegerischen Versorgung beteiligten ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringer, von Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie von Anforderungen an die mit der Verordnung vorzunehmende Feststellung des Therapieziels sowie die Erhebung und Dokumentation des Entwöhnungspotenzials bei beatmeten Patientinnen und Patienten. Das Beratungsverfahren inkl. Zeitplan wird der G-BA nach Inkrafttreten des GKV-IPReG mit Beschluss einleiten. Zu dem weitgehend konsentierten Entwurf der Richtlinie wird es ein schriftliches und mündliches Stellungnahmeverfahren geben. Nach Würdigung der Stellungnahmen und einer ggf. angezeigten Änderung des ursprünglichen Entwurfs wird die Richtlinie dem Plenum des G-BA zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt."
Ergänzend wurde EU-Schwerbehinderung gegenüber dargestellt, dass der G-BA die Entwicklungen des Gesetzentwurfes sehr genau beobachtet und schon im Gesetzgebungsverfahren angemerkt hat, dass die vorgesehene Frist von 12 Monaten für ein ordnungsgemäßes Beratungsverfahren, insbesondere für die umfangreiche und komplexe Neuregelung des Leistungsanspruchs und der Leistungserbringung außerklinischer Intensivpflege sowie deren Verordnung in einer neuen Richtlinie zu kurz bemessen ist. Aufgrund der Komplexität des Themas – verbunden mit dem im Gesetz vorgesehenen knappen Zeitrahmen bis zur Beschlussfassung – sind die Beteiligten im Beratungsprozess angehalten, erste Vorüberlegungen zu treffen. Zudem betont der G-BA in diesem Zusammenhang, dass der zwischen den Träger- und Patientenorganisationen des G-BA weitgehend konsentierte Richtlinienentwurf in ein umfangreiches Stellungnahmeverfahren gegeben wird. Erst dieser Entwurf bildet die geplanten Regelungsdetails ab, zu denen sich dann die Fachöffentlichkeit fundiert positionieren kann.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung