Was ändert sich zum 1. Dezember: Neue Corona-Regeln, Hartz-IV, Bahn, Masken
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Ab dem 1 Dezember 2020 ändern sich wieder einige Gesetze.
Teil-Lockdown wird verlängert
Der Teil-Lockdown wurde für Deutschland verlängert und soll auch weiterhin im Dezember bleiben. Es sollen die Maßnahmen gegen das Coronavirus ausgeweitet und verschärft werden – aber dafür über Weihnachten leicht gelockert werden. Bund und Länder hatten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 25 November darauf geeinigt nach mehrstündigen Beratungen mit der Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Dabei wurden die Kontaktbeschränkungen ab dem 1. Dezember noch einmal verschärft – Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Weihnachten soll gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre sind nicht eingerechnet.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. (wir berichteten)
Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn
Ab 13 Dezember 2020 ist wieder ein Wechsel des Fahrplans bei der Deutschen Bahn. Ab dann gilt der Winter-Fahrplan 2020/2021 bis zum 12. Juni 2021. So sollen es laut Bahn zusätzliche ICE-Fahrten am Wochenende geben, mehr Sitzplätze und neue Direktverbindungen aus NRW nach Berlin. Dabei soll der siebenteilige ICE 4 auf der ICE-Strecke zwischen Köln und Berlin auf einzelnen Fahrten zum Einsatz kommen. Diese ICE-Züge haben 444 Sitzplätze und damit 17 Prozent mehr als die bisherigen eingesetzten ICE 2 Züge. Es werden die Preise im Fernverkehr mit dem neuen Fahrplan durchschnittlich um ein Prozent steigen und liegen durch die Mehrwertsteuersenkung vom 1. Januar 2020 von rund zehn Prozent jedoch weiterhin unter dem Vorjahresniveau. Zudem sollen die Flexpreise zum 13. Dezember steigen um durchschnittlich 1,5 Prozent, sowie die BahnCard 100 um rund 1,9 Prozent. Die Sparpreise und BahnCard 25/50 sollen mit dem Fahrplanwechsel weiterhin preisstabil bleiben.
FFP2-Masken für Risikogruppen
Bund und Länder wollen besonders gefährdete Gruppen sogenannte FFP2-Masken bereitzustellen, um dieses vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Allerdings nicht kostenlos, sondern für einen geringen Eigenanteil. Ab Dezember sollen über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen insgesamt 15 FFP2-Masken (eine pro Winterwoche) erhalten. Noch nicht bekannt ist, ob die FFP2-Masken dann direkt in der Apotheke erhältlich sind und wie der Nachweis erfolgen soll. (wir berichteten)
Höhere Hartz-IV-Regelleistungen und Mehrbedarfe bereits Ende Dezember
Die Regelsätze bei Hartz IV steigen ab 2021. Dabei werden die neuen Leistungen jedoch schon im Dezember 2020 überwiesen. Zudem werden auch die Mehrbedarfe dementsprechend angepasst. So werden am 30.12.2020 und am 31.12.2020 die neuen Hartz-IV Leistungen für 2021 ausgezahlt.
Der ALG II-Regelsatz für Single Haushalt wird 446 Euro (plus 14 Euro) betragen. Für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft steigen die Sätze auf 373 Euro (plus 45 Euro). Kinder bis zum 5. Lebensjahr sollen ab 2021 dann 283 Euro (plus 33 Euro) monatlich erhalten.
Paare bzw. Ehegatten sollen ab 2021 dann 401 statt 389 Euro erhalten. Zudem sollen Erwachsene unter 25 Jahre, die noch bei den Eltern leben, 357 Euro (plus 12 Euro) erhalten. Kinder von sechs bis 13 Jahre sollen 309 Euro erhalten.
Immobilienverkäufer muss sich an die Maklerprovision beteiligen
Ab dem 23. Dezember werden die Nebenkosten für den Kauf von Wohnimmobilien günstiger. Neue Regelungen gelten ab dann: Die Maklerprovision musste bisher meistens beim Kauf einer Immobilie komplett übernommen werden, mit maximal sieben Prozent des Kaufpreises. Dieses ändert sich ab dem 23. Dezember, ab dann müssen sich auch die Verkäufer an den Kosten für einen Immobilienmakler mitbeteiligen. Wer einen Makler beauftragt, muss in Zukunft dann mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Dieses teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen. Der Käufer muss seinen Anteil der Provision in Zukunft erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat, umso zu verhindern das der Verkäufer nicht die Volle Provision auf dem Verkäufer abwälzt.
Neues Wohneigentumsgesetz: Mehr Rechte für Wohnungseigentümer
Ab 1. Dezember 2020 tritt das überarbeitete Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. „Das derzeitige Wohnungseigentumsgesetz von 1951 ist nicht mehr zeitgemäß“, so die Bundesregierung. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Umbauten einfacher möglich werden, die die Barrierefreiheit, Modernisierungen des Wohnungseigentums, sowie Einbruchsschutz, E-Mobilität und Glasfaseranschluss für schnelleres Internet betreffen.
Dabei haben Wohnungseigentümer und Mieter in Zukunft einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule für E-Autos zu installieren. Eigentümer haben zudem in Zukunft das Recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung