Bundestag hat über Änderung des Klimaschutzgesetzes abgestimmt
- Lesezeit: 4 Minuten
Der Bundestag hat heute am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Drucksache: (19/30230) Zur Abstimmung wird der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Dieses ist Hauptsächliche Inhalt des Entwurfs eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Regierung regiert mit Gesetzentwurf auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Für 2030 ist das neue Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben, laut dem Gesetzentwurf. Dabei soll bis zum Jahr 2040 die Minderung 88 Prozent betragen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2045 so weit verringert werden, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.
Um die Vorgaben einzuhalten sollen, zudem die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt werden. Die Energiewirtschaft soll besonders stark in die Pflicht genommen werden, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss. Außerdem sollen für die Jahre 2031 bis 2040 jährliche Minderungsziele festgelegt werden. Im Jahr 2024 sollen entschieden werden wie zwischen den Sektoren aufgeteilt wird.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme begrüßt grundsätzlich den Änderungsentwurf. So weist er jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung nun in der Pflicht stehe, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen, heißt es in der Drucksache. Dabei schlägt der Bundesrat im Einzelnen vor, den Gesetzentwurf zu ergänzen, nachdem die Vertragsparteien durch die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit einen Beitrag zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen leisten sollen, heißt es. Dem Vorschlag stimmt die nicht zu. Dabei argumentiert sie, dass eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung jedoch nicht ohne Weiteres passe in die derzeitige Systematik des Klimaschutzgesetzes.
Lorenz Gösta Beutin, Sprecher für Energie und Klima der Fraktion DIE LINKE, teilte mit:
„Statt mit Klima-Ordnungsrecht auf den Parispfad zu kommen, wird die Industrie, die sich seit Jahrzehnten gegen jede Klimagesetzgebung zur Wehr setzt, lieber aus der Verantwortung entlassen und weiter mit Unsummen an Steuergeldern zugeschüttet. Auch die neuen Milliardenentlastungen bei Abgaben für Klimaschutz und Energie sorgen für eine soziale Schieflage bei der Jahrhundertaufgabe der Dekarbonisierung.
Die Klimaschutzlücke in Deutschland, die vom Verfassungsgericht festgestellt wurde, lässt sich nicht mit Geld zukippen, sondern mit schnellem Handeln und verbindlichen Regeln. Mit dieser Union ist kein echter Klimaschutz machbar, diese Klimaschutzbremser müssen endlich in die Opposition.
Dass die Vermieter in Deutschland nicht an der CO2-Abgabe beteiligt werden, ist ein handfester Lobby-Skandal. Die Immobilienwirtschaft hat alle Mittel für Klimaschutz in der Hand, sie muss die die CO2-Abgabe voll übernehmen.
DIE LINKE fordert eine Klimaschutzgesetzgebung, welche die notwendigen Emissionseinsparungen über gerechtes und effektives Klima-Ordnungsrecht regelt, statt über Anreize und CO2-Preisschlachten. Nur so kann Klimagerechtigkeit garantiert werden. Für die Erfüllung des Parisabkommens muss Deutschland schon 2035 statt 2045 klimaneutral sein."
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung