Was ändert sich zum 1. August: Kinderfreizeitbonus, Testpflicht, Steuerklärung, Urlaub
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Ab dem 1 August 2021 ändern sich wieder einige Gesetze.
Vereinfachte Corona-Einreiseregeln
Die Bundesregierung will beim Reisen die Corona-Auflägen ändern, es soll die Kategorie „einfache Risikogebiete“ abgeschafft werden. Somit gäbe es dann nur noch zwei Kategorien: Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Anfang August soll die neue Einreiseverordnung in Kraft treten. Auch werde darüber diskutiert ob künftig jede und jeder Einreisende aus dem Ausland geimpft, Genesen oder getestet sein und dabei auf Verlangen ein Nachweis erbringen muss. Dieses galt bisher nur bei Flügen. Nicht-Geimpfte sollen dann nach der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet zehn Tage in Quarantäne und sich nach fünf Tagen freitesten können. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten sollen dann nicht ihrer Quarantäne verkürzen können.
Kommen härtere Einreiseregeln?
Die Bundesregierung plant scheinbar härtere Einreiseregeln für Reiserückkehrer. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder will das ab 1. August härtere Einreiseregeln gelten. Die Bundesregierung will darüber am 10. August bei geplante der Ministerpräsidentenkonferenz das Thema behandeln. Bund und Länder wollen dann zusammenkommen, um über die aktuelle Corona Situation in Deutschland zu beraten.
Besonders Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren würden die härteren Einreise Regeln treffen. Danach müssten sie immer einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen egal, aus welchen Urlaubsgebiet sie kommen. Geimpfte und Genesene sollen dann weiterhin ihren Nachweis vorzeigen. Zudem soll dieses dann auch für sicherer Urlaubsländer gelten.
Steuererklärung mehr Zeit
Viele Arbeitnehmer müssen erstmals in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Etwa dann wenn sie 2020 Kurzarbeitergeld bekommen haben. Die Bundesregierung gibt allen Pflichtveranlagten mehr Zeit.
Dabei wird die Frist um drei Monate verlängert. Der letztmögliche Abgabe Termin ist der 1. November 2021. Falls dieses ein Feiertag sein sollte in ihrem Bundesland gilt der 2. November als Frist.
Kinderfreizeitbonus
Aufgrund der Corona-Pandemie waren Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dieses hatte besonders Familien mit geringem Einkommen hart getroffen. Die Bundesregierung will ab August mit einer Einmalzahlung die Familien entlasten.
Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind. Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen.
Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher KEIN Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.
Quarantäne-Regelungen was ändert sich?
Noch ist unklar, ob es eine Verschärfung der Quarantäne-Pflicht geben könnte. So gelte bislang das Ungeimpfte die aus Hochinzidenzgebiete einreisen, zum Antigen-Schnelltest bei Ankunft in Deutschland eine fünftägige Isolation einhalten. Zudem sei unwahrscheinlich, dass die Quarantäne-Regelung auf „einfache Risikogebiete“ ausgeweitet wird. So fehle zurzeit eine Zustimmung von Seiten der Europäischen Union.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung