ISL e.V. äußert sich zum IPReG
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Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ hat sich in einer Pressemittelung zum Entwurf zu einem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz geäußert.
„Der neue Entwurf aus dem Hause Spahn macht es schwerer, Intensivpflege mit hart erkämpfter Persönlicher Assistenz in den eigenen vier Wänden zu vereinbaren,“ kommentiert Horst Frehe vom ISL-Vorstand den überarbeiteten Entwurf zu einem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, der gestern im Kabinett verabschiedet wurde.
„Zwar wird erfreulicherweise das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen durch den Wegfall der Angemessenheitsprüfung endlich berücksichtigt, dennoch wird es für die Betroffenen, die mit künstlicher Beatmung selbstbestimmt leben, immer schwieriger werden, qualifizierte Intensivpflegekräfte am Markt zu finden. Deshalb muss es möglich sein, eine erforderliche Intensivpflege auch mit dem Arbeitgebermodell in der Persönlichen Assistenz zu organisieren.“ fordert Frehe.
Die Einbindung der Persönlichen Assistenz in die Intensivpflege ist für die ISL nicht verhandelbar. Der jetzige Entwurf geht nun in die Bundestagsabstimmung. Die ISL appelliert an die Bundestagsabgeordneten, das Gesetz in dieser Form so nicht zu verabschieden.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung