Behinderung: Politiker der AfD hetzt gegen Kinder mit Behinderung
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Am Mittwoch den 18 April 2018 hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr im saarländischen Landtag für Aufsehen gesorgt. Er hatte bei einer Debatte zum Thema Förderschulen zwischen „normalen“ und „kranken“ Kindern unterschieden. Er sagte: „Was aber unter keinen Umständen geht, ist, dass in dem gleichen Krankenhaus oder er gleichen Abteilung dann auch Menschen sind mit übertragbaren Krankheiten, schweren ansteckenden Krankheiten.
Aber in der Schule haben wir die gleiche Situation.“ Durch die Inklusion würden an Schulen „Kinder mit Downsyndrom unterrichtet (...) mit anderen Kindern, die ganz normal, gesund sind“.
Der gemeinsame Unterricht könne auch mit „kranken“ Kindern funktionieren, sei bei Kindern mit sozial-emotionaler Beeinträchtigung aber nicht umsetzbar. Die Interessenverbände von Menschen mit Behinderung haben darauf mit entsetzen reagiert.
Auf die Äußerung des AfD-Politiker reagierten viele Parteien und Vertreter sofort. Der SPD-Abgeordnete Jürgen Renner erklärte laut Saarländischen Rundfunk. Das es gefährlich sei zu Urteilen was normal ist und was nicht, dabei die Schüler und Schülerinnen zu vergleichen mit ansteckenden Krankheiten.
Zudem sagte Renner: „Es kennzeichnet aber ihre Gedankenwelt. Insofern muss man Ihnen ja schon fast dankbar sein, dass Sie es hier gesagt haben, wie Sie ticken im Kopf und auf welche Vorläufer Sie sich berufen.”Der SPD Bildungsminister Ulrich Commerçon sagte: „Das einzige, was krank ist, ist das Menschenbild, das dahintersteckt.“
Der CDU-Abgeordnete Herrmann Scharf sagte: „Behinderungen von Kranken zu sprechen, das ist einfach unwürdig, diese Kinder sind uns genauso viel wert, wie die nicht behinderten Kinder.“ Bernhard Strube vom Bündnis für Inklusive Bildung findet, dass dies ein Prinzip von Rechtsextremen ist mit extremistischen Äußerung eine Reaktion auszulösen, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erhalten.
Er sagte: „Aber solche bewusst ausgrenzende Sprache, wie die des Abgeordneten Dörr, muss immer wieder geächtet werden, sie darf sich nicht mehr etablieren“, dazu ergänzte er. „Forderungen zur Aussonderung von Kindern mit Förderbedarf in sozial-emotionalen – oder auch anderen – Bereichen widersprechen der Werteordnung unserer Gesellschaft.“ Quelle: saarbruecker-zeitung.de
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