Notfallbereitschaftsdienst für gehörlose Menschen startet
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Gerade gehörlosen Menschen stehen schnell vor einem Problem, wenn es darum geht, einen Notruf an Polizei oder Feuerwehr auszulösen.
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. weist auf ein Verfahren hin, dass internetbasierend arbeitet und einen Notruf mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers*In ermöglicht. Dabei gibt es zu dem Verfahren auch viel Kritik, denn gerade Dienste die auf mobiles Internet angewiesen sind, können im Notfall immer wieder zu einer Falle werden. Mobiles Internet, selbst im Innenstadtbereich von Großstädten, sollte zwar immer verfügbar sein, aber praktisch ist dem dann doch nicht so. Für Menschen die dann einen Notruf über internetbasierende Dienste absetzen müssen, bedeutet das oft, wieder auf standardisierte Dienste zurückgreifen zu müssen. Standardisiert sind dabei Verfahren und Apps, die rein auf SMS Technologie basierend arbeiten. Zwar bietet auch die SMS keine 100%ige Zuverlässigkeit, ist aber für den Nutzer oft der einzige Ausweg, denn die Verfügbarkeit der SMS- Dienste ist um einiges höher, als die des mobilen Internets.
Zu dem in Bayern startenden internetbasierenden Verfahren betont Sozialministerin Carolina Trautner: „Notfälle können zu jeder Tages‐ und Nachtzeit auftreten. Wenn Menschen in Not geraten, ist schnelle Hilfe lebenswichtig. Ohne Frage müssen dann auch gehörlose Menschen auf schnelle und professionelle Hilfe im Notfall vertrauen können. In solchen unerwarteten Situationen ist eine reibungslose Kommunikation unentbehrlich und kann Leben retten“. Deshalb ist es wichtig, so Trautner, dass auch außerhalb der Geschäftszeiten der Dolmetschervermittlungsstellen eine gebärdensprachkompetente Person bereitsteht, die die lebenswichtige Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache unterstützt.
Das Bayerische Sozialministerium fördert gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung den Notfallbereitschaftsdienst des Bezirksverbands der Hörgeschädigten Oberbayern e. V. und des Berufsfachverbands der Gebärdensprachdolmetscher/Innen Bayern e. V.
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/5 22 11 22 können Gehörlose in Notsituationen über die TESS-App (Die Tess Relay-Dienste GmbH bieten hörgeschädigten Menschen bundesweit Telefon-Vermittlungsdienste an) von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher rufen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung