Grüne fordern Selbstbestimmung und Teilhabe ohne Barrieren ermöglichen
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag, Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und Barrierefreiheit umfassend umzusetzen.
In der Drucksache heißt 19/24633 es:
Menschen mit Behinderungen können wegen solcher Barrieren viele Produkte und Dienstleistungen sowie private Medien, kommerzielle Websites und andere digitale Angebote nicht nutzen. Das schränkt sie in ihrem Recht ein, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Vor allem bauliche Barrieren hindern behinderte Menschen nicht nur an außerhäuslichen Aktivitäten, sie verhindern auch oft, dass sie eine Wohnung finden, die zu ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten passt. Nicht wenige Seniorinnen und Senioren sind nur deswegen auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen, weil die Gestaltung ihrer derzeitigen Wohnung nicht mehr zu ihrer eingeschränkten Beweglichkeit passt.
Seit über zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Das Ziel und die Vorgaben sind klar: behinderte Menschen haben das gleiche Recht auf den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten (Artikel 1 der UN-BRK). Die Vertragsstaaten sollen dazu insbesondere Maßnahmen ergreifen, damit behinderte Menschen gleichberechtigt an allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen können (Artikel 9 UN-BRK). Dazu ist es notwendig, ab sofort neue Barrieren zu vermeiden und schnellstmöglich bestehende Hindernisse abzubauen.
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
Gemäß den Vorstellungen der Grünen sollen unter anderem privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden, wenn sie kommerzielle Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Außerdem soll der Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf sämtliche Einrichtungen des Bundes erweitert und auch Empfänger von Projektförderungen zur Einhaltung des BGG verpflichtet werden. In dem Antrag geht es darüber hinaus um den Abbau baulicher Barrieren und um die Förderung barrierefreien Wohnraums, um barrierefreie Mobilität und um den umfassenden Zugang zu Medienangeboten.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag