Bundesregierung uneinig bei Kostenübernahme für eine Assistenz im Krankenhaus
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Viele Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen, lassen sich in ihrem Alltag durch eine Assistenzkraft unterstützen. Durch die Assistenz ist es vielen betroffenen Menschen möglich, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, denn die Assistenz übernimmt die Aufgaben, die eine pflegebedürftige Person oder jemand mit Einschränkungen, nicht mehr selbstständig durchführen kann. Die Finanzierung solcher Assistenz erfolgt dabei auf unterschiedlichste Weise und ist von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen geprägt. Einige betroffene finanzieren ihre Assistenz selber, oder bekommen bspw. Durch das „persönliche Budget“ staatliche Unterstützung.
Ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, kann es jedoch problematisch werden, denn die Frage der Finanzierung der Assistenzkraft ist oft nicht geklärt. Zwar kann der behandelnde Arzt im Krankenhaus die „medizinische Notwendigkeit“ attestieren und dann werden die Kosten für die Unterkunft durch die Krankenkassen übernommen, jedoch deckt das für die betroffene Person meist nicht die Kosten für die Assistenzkraft. Dabei ist es die Assistenzkraft selbst, die meist die zu assistierende Person so gut kennt um alle notwendigen Unterstützungsleistungen, sowie alle Fragen rund um die Behandlung im Krankenhaus, abklären zu können. Zudem ist es meist nur die Assistenzkraft, die den individuellen Unterstützungsbedarf kennt und somit leisten kann.
Der Gesetzgeber steht hier in der Pflicht etwas zu tun. Wie allerdings aus einer Bundestagsdebatte (siehe Video) heraus klar zu erkennen ist, scheint es innerhalb der Koalitionspartner der Bundesregierung, keine entsprechende Einigkeit zu geben.
Oellers machte auch deutlich: „Ich würde allerdings da auch bitten, dass eben die Ländervertreter, beziehungsweise hier auch die Träger der Eingliederungshilfe, da auch ihrer Verantwortung bewusst werden und da können sie dazu beitragen, dass vielleicht auch an der Seite mehr Verständnis dafür kommt diese Kosten zu tragen“
Die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner (SPD) betonte (siehe Videobeitrag): „Es gibt nach wie vor viele Menschen mit Beeinträchtigungen die ins Krankenhaus müssen und eine Behandlung im Krankenhaus vermeiden, weil sie keine Begleitperson haben, die sie mitnehmen dürfen, weil es schlicht die Kostenfrage nicht geklärt ist.“ Glöckner weiter: „Es geht im Grunde genommen nur darum, welche Übernachtungskosten oder welche kosten für der Lohnausfälle dürfen da übernommen werden.“
Laut Glöckner hat sich der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „beharrlich verweigert eine Lösung herbeizuführen“. Glöckner hofft, in dem die Bundesregierung über einen Entschließungsantrag aufgefordert wurde noch in dieser Wahlperiode eine Lösung herbeizuführen. „Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat viele Vorschläge gemacht, aber Herr Spahn ist darauf bisher leider nicht angegangen“, so Glöckner.
Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen teilte über die sozialen Medien mit: „Das müssen wir in dieser Wahlperiode noch hinkriegen!“, so Dusel. Weiter schreibt er: „Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung normalerweise auch, wenn sie ins Krankenhaus oder in eine Reha-Einrichtung müssen. Dies gilt vor allem für Menschen, die zum Beispiel aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Noch immer ist in den meisten Fällen nicht geklärt, wer die Kosten für die Assistenz übernimmt.“
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung