Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik
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Über eine Milliarde Menschen oder 15 Prozent der Weltbevölkerung leben weltweit mit Behinderung. Eine Zahl, die laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter anderem in Hinblick auf die Zunahme einer alternden Bevölkerung und chronischer Krankheiten in vielen Gebieten der Welt dramatisch zunimmt. - Das stellt die FDP-Fraktion in ihrer kleinen Anfrage (Drucksache: 19/30033) an die Bundesregierung fest. Dabei betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache: 19/30892) , die im Jahre 2009 ratifizierte Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK).
Umgesetzt wird die UN-BRK über den Nationaler Aktionsplan (NAP), der federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet und im Juni 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Eine überarbeitete Version des Nationaler Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) wurde im Juni 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seinen "Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen" im Jahre 2013 in Kraft gesetzt, der für den Bereich der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist.
"Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe der deutschen EZ und damit zumindest implizites Anliegen und Ziel aller Vorhaben.", betont die Bundesregierung. Dabei betont die Bundesregierung auch, dass die Zahl der von der Bundesregierung geförderten Projekte mit Inklusionsbezug in der deutschen Entwicklungspolitik, sich seit 2013 erhöht hat.
"Die Bundesregierung steht grundsätzlich dazu bereit, Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. ", heißt es als Antwort auf die Frage, ob "Deutschland Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen" unterstützt. Ob es neben der Bereitschaft auch echte Unterstützung gab, war aus der Antwort nicht ersichtlich.
Zumindest verdeutlicht die Bundesregierung, dass auch die Corona-Pandemie Auswirkungen hatte und betont in ihrer Antwort: "Die Corona-Pandemie hat den Zugang von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern zu medizinischer Grundversorgung nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich erschwert. Hierzu liegen allerdings bislang keine systematischen Erkenntnisse oder Erhebungen vor. Unabhängig davon ist es Teil der Bemühungen der Bundesregierung, Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Grundversorgung zu ermöglichen".
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung