BVerfG Urteil: Keine Wahlausschlüsse
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Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute im Wege einer einstweiligen Anordnung, dass auch für die kommende Europawahl keine Wahlausschlüsse gelten. Hintergrund war ein Eilantrag (wir berichteten) unter dem Az. beim BVerfG: 2 BvQ 22/19 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP. Der Antrag beinhaltet die einstweiligen Anordnungen die Außervollzugsetzung von § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) sowie von § 6a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 und 3 EuWG bei der neunten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 begehren.
Heute (15. April 2019) fand dazu die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt, das dem Antrag zustimmte und in seiner Pressemitteilung schrieb: "Bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17a Europawahlordnung) sowie bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse (§ 21 Europawahlordnung) für die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 sind § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes und § 6a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Europawahlgesetzes nicht anzuwenden."
Die nicht anzuwendende Regelung der Wahlrechtsausschlüsse gilt für alle in ihren Angelegenheiten betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter (Quelle: BVerfG). Die entsprechende Urteilsbegründung soll nach der Abfassung unverzüglich veröffentlicht werden, so hieß es weiter in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Das eigentliche Grundsatzurteil zu diesem heutigen Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Januar gefällt. Jedoch war es der Bundesregierung nicht möglich dieses noch bis zur diesjährigen Europawahl umzusetzen. Da die eigentlichen Wählerlisten bereits erstellt worden sein sollen, könnte es aber durchaus sein, dass betroffene sich jetzt in den Wählerlisten eintragen lassen müssen, denn der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium, Stefan Maier meinte "Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse".
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