Potsdam-Oberlinhaus Vierfachmord: Gericht verurteilt Pflegerin zu 15 Jahren Haft
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Das Landesgericht Potsdam hat die damalige Pflegerin eines Wohnheimes für behinderte Menschen in Brandenburg wegen der Tötung von vier Bewohnern zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem soll sie in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die erste 1. Strafkammer urteilte das die Angeklagte des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes, sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter, dass die Angeklagte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedarf - auch an dem Tattag am 28. April. Wenn die 52-Jährige an diesem Tag - wie es richtig gewesen wäre - zum Arzt gegangen wäre, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“, sagte Horstkötter. Die Angeklagte leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und sie hätte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.
Die Kammer folgte mit dem Urteil weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. So hatte die Frau die Taten laut eines psychiatrischen Gutachtens im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Wegen der psychischen Erkrankung der Frau hatte die Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt.
Die Anklage hatte daneben plädiert auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot. Zudem hatte der Verteidiger der 52-Jährigen gefordert, dass die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin vom Gericht anerkennt, werde.
Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Frau am Abend des 28. April die vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern angegriffen hatte mit einem Messer und sie tödlich verletzt habe. Laut den Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Den Angriff überlebte eine 43-jährige Bewohnerin nach einer Notoperation. In Ihrem Schlusswort hatte sich die Angeklagte bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung