E-Roller werden zur Gefahr - Erste Stadt zum Handeln verurteilt
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E-Scooter sind nicht nur eine Modeerscheinung, sondern mittlerweile als Verkehrsmittel, aus dem Stadtbild kaum noch wegdenkbar. Haben sie doch den großen Vorteil, dass kurze Wege schnell mal eben erledigt werden können.
Für Menschen mit Sehbehinderung sind die E-Scooter eine zusätzliche Gefahr, da sie oft als unerwartetes Hindernis auftauchen. Dabei wäre es einfach, hier Lösungen zu konzipieren, wie sie seinerzeit mit den Mietfahrrädern implementiert wurden, nämlich fest fixierte Abstellorte. Für die Betreiber der E-Scooter besteht dann zwar das Risiko, dass die Attraktivität der E-Scooter sinkt, denn wer will schon erst einen Abstellort aufsuchen, doch auch E-Scooter sind Fahrzeuge und ein Auto darf auch nicht überall parken, lässt sich dabei argumentieren.
Jetzt wurde genau gegen diese Abstellpraxis geklagt. Der Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) teilte dazu mit:
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.
Im gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. „Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist“, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. „Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!“
Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß“, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. „Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.“
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In der Bezirksgruppe Münster des BSVW war die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. „Ich bin selbst bereits zweimal über E-Roller gestürzt und habe mich beide Male verletzt“, sagt Petra Töns vom Leitungsteam des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung. Sie hofft, dass sich die Dinge auf Münsters Gehwegen nun bald zum Besseren wenden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung