Regierung will mit über 500 Millionen Euro die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern
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Der Etat für Arbeit und Soziales wird auch im nächsten Jahr der mit Abstand größte Posten im Bundeshaushalt sein. Im Regierungsentwurf für den Einzelplan 11 (20/3100) sind Ausgaben von 163,33 Milliarden Euro vorgesehen, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf 161,08 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen 2023 mit 2,79 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr (1,76 Milliarden Euro).
Die Ausgaben des Ministeriums sind überwiegend Zuweisungen und Zuschüsse (163,81 Milliarden Euro gegenüber 160,32 Milliarden Euro in diesem Jahr). Der Löwenanteil entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 121,28 Milliarden Euro vor (2022: 116,79 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro).
Mit 5,25 Milliarden Euro (2022: 53,2 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund danach an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 42,75 Milliarden Euro (2022: 40,84 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 11,54 Milliarden Euro (2022: 11,05 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 30,35 Milliarden Euro (2022: 29,13 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 17,26 Milliarden Euro (2022: 16,82 Milliarden Euro).
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 40,59 Milliarden Euro eingestellt (2022: 40,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10 Milliarden Euro in diesem Jahr auf nun 9,8 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Arbeitslosengeld II sind mit 21,33 Milliarden Euro festgelegt (2022: 21,09 Milliarden Euro). Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,2 Milliarden Euro vor (2022: 4,81 Milliarden Euro).
Mit 508,13 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2022: 504,85 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 247,01 Millionen Euro fördern (2022: 234,11 Millionen Euro).
Dabei sind die wesentlichen Ziele der Behindertenpolitik der Bundesregierung die Stärkung der Chancengleichheit durch Nachteilsausgleich sowie die Förderung von Inklusion als Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Die Behindertenpolitik umfasst das Recht
1. der Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX,
2. der Gleichgestellung und Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz,
3. der Gleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Dabei heißt es im Regierungsentwurf der Bundesregierung: "Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz leistet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hinsichtlich der rechtlichen Entwicklung in Europa für zukünftige Themen der Barrierefreiheit umfängliche Beratung der Wirtschaft und im privaten Bereich." Zudem wurde für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eine unabhängige Überwachungsstelle eingerichtet. "Vor allem erfüllt sie die in der EU-Richtlinie festgelegten Überwachungsaufgaben und bereitet in Zusammenarbeit mit den obersten Bundesbehörden und den Ländern die darauf basierende Berichterstattung über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen an die Europäische Kommission vor," heißt es im Entwurf.
Weiter heißt es im Entwurf: "Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist ein interdisziplinäres Forum, in dem sich alle Fachleute aus Einrichtungen, Institutionen und Verbänden, die mit der Rehabilitation und Integration von Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen befasst sind, austauschen können. Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten finanziert das Bundesarbeitsministerium (BMAS) bundesweit ergänzende niederigschwellige Beratungsangebote zu Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Diese ergänzende Teilhabeberatung wird unabhängig von der Beratung durch Leistungsträger und Leistungserbringer erbracht (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Mit den Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation werden innovative Wege erprobt, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen besser als bisher erhalten oder wiederhergestellt und die Zusammenarbeit der Akteure weiter verbessert werden kann. Zur Begleitung und wissenschaftlichen Untersuchung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat 2017 ein mehrstufiger und engmaschiger Prozess unter Beteiligung der Länder und Träger der Eingliederungshilfe begonnen."
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag