Bundesrat stimmt Selbstbestimmungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am heutigen 17. Mai 2024 dem Gesetz zur Selbstbestimmung bezüglich des Geschlechtseintrags zugestimmt. Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Wahl des Vornamens von der Einschätzung Dritter zu entkoppeln und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu stärken. Erklärung gegenüber dem Standesamt: Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht übereinstimmt, kann nun durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt den Eintrag im Register ändern oder löschen lassen. Zu dieser Erklärung ist eine…